Wirtschaftsrecht

KI-Verordnung und KMU: der 2. August

Veröffentlicht am 15. Juli 2026

Stand: 15. Juli 2026. Diese Notiz stützt sich auf die Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) in ihrer konsolidierten Fassung und auf den bereits unterzeichneten Text (8. Juli 2026) des sogenannten Digital-Omnibus zur KI, der zum Zeitpunkt der Abfassung noch nicht im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht ist und drei Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft tritt. Das kann jeden Tag geschehen; das Folgende berücksichtigt es.

Der 2. August 2026 ist der Tag der „allgemeinen Anwendbarkeit" der europäischen KI-Verordnung (Artikel 113 der Verordnung (EU) 2024/1689). Um dieses Datum herum hat sich eine vereinfachte Botschaft festgesetzt: An diesem Tag „komme alles". Für ein KMU, das KI nutzt (nutzt, nicht entwickelt) — auch für deutsche Unternehmen mit Geschäft in Spanien —, hat die wirkliche Landkarte drei Schichten, und es lohnt sich, sie auseinanderzuhalten, denn jede verlangt etwas anderes.

Was schon galt und sich am 2. August nicht ändert

Seit dem 2. Februar 2025 gelten die ersten beiden Kapitel der Verordnung (Artikel 113 Buchstabe a). Dort stehen die verbotenen Praktiken des Artikels 5 und, für ein KI nutzendes Unternehmen vor allem, die KI-Kompetenz des Artikels 4: Wer KI-Systeme anbietet oder betreibt, muss dafür sorgen, dass sein Personal über „ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz" verfügt, unter Berücksichtigung von Ausbildung und Einsatzkontext. Praktisch heißt das: dokumentierte Grundschulung der Personen, die mit diesen Werkzeugen arbeiten. Das ist keine Empfehlung; es ist seit anderthalb Jahren verbindlich.

Auch der europäische Bußgeldrahmen ist älter als der August: Das Sanktionskapitel gilt seit dem 2. August 2025 (Artikel 113 Buchstabe b). Artikel 99 sieht Geldbußen von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Umsatzes für verbotene Praktiken vor, bis zu 15 Millionen oder 3 % für den Großteil der Pflichten (einschließlich der Transparenzpflichten des Artikels 50) und bis zu 7,5 Millionen oder 1 % für unrichtige Auskünfte. Für KMU gibt es eine selten zitierte Sonderregel (Artikel 99 Absatz 6): Von den beiden Bezugsgrößen, Prozentsatz oder Betrag, gilt für sie die niedrigere, nicht die höhere.

Was am 2. August tatsächlich beginnt

Für ein Unternehmen, das KI nutzt, ist das Kernstück, das am 2. August 2026 anwendbar wird, die Transparenz des Artikels 50. Drei alltägliche Situationen:

Der Rest dessen, was im August beginnt (Governance, Registrierung, Marktüberwachung), belastet eher Anbieter und Behörden als das KMU, das KI lediglich nutzt.

Was gerade verschoben wurde (und noch nicht im Amtsblatt steht)

Der Digital-Omnibus zur KI, unterzeichnet am 8. Juli 2026 und zum Datum dieser Notiz noch nicht veröffentlicht, ändert den Zeitplan und einige Pflichten:

Und wer überwacht das in Spanien?

Die staatliche Agentur existiert und arbeitet: die AESIA, die spanische Aufsichtsagentur für künstliche Intelligenz, errichtet durch das Königliche Dekret 729/2023 vom 22. August. Was noch fehlt, ist das spanische Begleitgesetz: Der Entwurf eines Organgesetzes über den guten Einsatz und die Governance der künstlichen Intelligenz liegt weiterhin im Parlament, und bei Redaktionsschluss dieser Notiz ist kein solches Gesetz im BOE (dem spanischen Staatsanzeiger) veröffentlicht. Dieses Gesetz wird die von Artikel 70 der Verordnung verlangte Benennung der nationalen Behörden und das innerstaatliche Sanktionsregime vervollständigen. Die vorsichtige Lesart, gerade für Unternehmen, die aus dem Ausland in Spanien tätig sind: Das Fehlen des spanischen Gesetzes setzt die europäischen Pflichten nicht aus — die Verordnung gilt unmittelbar.

Was ein KMU am 3. August erledigt haben sollte

Wie ich vorgehe

In einer Materie, die sich jede Woche bewegt, ist meine Methode die übliche, nur mit umso mehr Grund: Ich prüfe den tatsächlichen Stand der Norm zum maßgeblichen Datum, gleiche jedes Zitat mit dem Amtsblatt und dem BOE ab, bevor ich mich darauf stütze, und übernehme keines aus dem Gedächtnis. Dieselbe Disziplin wende ich auf die künstliche Intelligenz in meiner eigenen Kanzlei an, nach einer schriftlich niedergelegten Arbeitsmethode. Wenn Ihr Unternehmen KI nutzt und Sie wissen möchten, wo Sie stehen (was heute für Sie verbindlich ist und was kommt), sehen Sie, wie ich wirtschaftsrechtliche Mandate bearbeite — oder schreiben Sie mir für eine erste Einschätzung.

Redaktionelle Verantwortung: Carles Jiménez, Rechtsanwalt (Anwaltskammer Barcelona Nr. 34.946). Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von Werkzeugen der künstlichen Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung vom Autor geprüft und freigegeben.

Zurück zu Aktuelles

Sprechen wir über Ihr Anliegen?

Schildern Sie uns Ihre Situation und wir sagen Ihnen offen, wie wir helfen können.

Kontakt aufnehmen