Wirtschaftsrecht
Veröffentlicht am 26. Juni 2026
Wenn ich eine Gesellschaft prüfe, gehört die falsche sozialversicherungsrechtliche Einordnung ihrer Geschäftsleiter und Gesellschafter zu den häufigsten Auffälligkeiten. Oft arbeitet ein Angehöriger des Gesellschafters im Unternehmen und ist falsch eingeordnet: mit einem Arbeitsvertrag, wo ein freies Dienstverhältnis bestehen müsste, oder umgekehrt. Selten ist man sich bewusst, was dieser Fehler nach sich zieht, gegenüber der Sozialversicherung und gegenüber dem Finanzamt, mit erheblichen Zuschlägen und Sanktionen, die sich hätten vermeiden lassen, und bisweilen mit dem Verlust eines Leistungsanspruchs.
Es ist keine bloße Formalie: die Grenze zwischen einem System und dem anderen entscheidet darüber, was an Beiträgen gezahlt wird, was später beansprucht werden kann und welcher Steuerabzug auf der Gehaltsabrechnung gilt. Es lohnt sich, das von Anfang an zu klären, nicht erst, wenn die Aufforderung kommt.
Die Frage dreht sich meist um vier Größen: ob man Gesellschafter ist und welche Rechtsform die Gesellschaft hat (SL, SA usw.); wer die tatsächliche Kontrolle über die Gesellschaft hat; auf wem die Leitungs- und Geschäftsführungsaufgaben liegen; und wie die betreffende Person vergütet wird.
Am stärksten wiegt die tatsächliche Kontrolle. Das allgemeine Sozialversicherungsgesetz setzt sie in jedem Fall voraus, wenn die Beteiligung mindestens die Hälfte des Kapitals erreicht, und vermutet sie, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ab einem Drittel, oder ab einem Viertel, wenn zudem Leitungs- und Geschäftsführungsaufgaben wahrgenommen werden, oder wenn mindestens die Hälfte des Kapitals unter zusammenlebenden Verwandten bis zum zweiten Grad verteilt ist (Artikel 305.2.b des genannten konsolidierten Textes). Davon ausgehend fasst diese Tabelle die häufigsten Fälle bei Kapitalgesellschaften zusammen.
| Situation in der Kapitalgesellschaft (SL, SA) | Zutreffendes System |
|---|---|
| Geschäftsleiter oder Verwaltungsratsmitglied mit Leitungs- und Geschäftsführungsaufgaben, vergütet, ohne Kontrolle (Beteiligung unter einem Viertel des Kapitals) | Dem allgemeinen System gleichgestellt, ohne Arbeitslosenversicherung und ohne FOGASA |
| Geschäftsleiter oder Verwaltungsratsmitglied ohne Leitungs- und Geschäftsführungsaufgaben und ohne Kontrolle (Beteiligung unter einem Drittel) | Allgemeines System |
| Geschäftsleiter oder Verwaltungsratsmitglied, das kein Gesellschafter ist, mit vergüteten Leitungs- und Geschäftsführungsaufgaben | Dem allgemeinen System gleichgestellt, ohne Arbeitslosenversicherung und ohne FOGASA |
| Mitarbeitender Gesellschafter, ohne Leitungsaufgaben und ohne Kontrolle (Beteiligung unter einem Drittel) | Allgemeines System |
| Jede dieser Personen mit tatsächlicher Kontrolle: mindestens die Hälfte des Kapitals; mindestens ein Drittel; mindestens ein Viertel bei Wahrnehmung von Leitungs- und Geschäftsführungsaufgaben; oder die Hälfte des Kapitals in den Händen zusammenlebender Verwandter bis zum zweiten Grad | Selbständige (RETA) |
Dies ist eine Orientierungshilfe, keine abschließende Antwort (Artikel 136.2.b, 136.2.c und 305.2.b des konsolidierten Textes des allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes): die Kontrollvermutung ist in beide Richtungen widerlegbar, und jeder Fall verlangt seine eigene Prüfung.
Ob Sie das System bereits gewählt haben und es überprüfen möchten oder die Entscheidung noch vor sich haben: es lohnt sich, in Ruhe darauf zu schauen, bevor die Verwaltung die Frage aufwirft. Und gut zu wissen: sowohl Schulden bei der Sozialversicherung als auch Steuerschulden verjähren nach vier Jahren (Artikel 24 des konsolidierten Textes des allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes und Artikel 66 des allgemeinen Steuergesetzes, Ley 58/2003), sodass eine Berichtigung diesen Zeitraum erfassen kann.
Diese Sachen entscheiden sich im Detail. Ich rekonstruiere, wer die Gesellschaft tatsächlich kontrolliert, welche Aufgaben jede Person wahrnimmt und wie sie vergütet wird, gleiche die Einordnung mit der anwendbaren Norm ab und stütze mich, wo nötig, auf Fachleute aus dem Arbeits- und Steuerrecht, um die Berichtigung mit möglichst geringen Kosten zu ordnen. Ich verkaufe keine Gewissheiten, die es nicht gibt: was ich biete, ist eine mit Methode erstellte Prüfung und die Offenheit, Ihnen zu sagen, wo das Risiko liegt.
Wenn Sie eine Gesellschaft gründen oder die Situation Ihrer eigenen überprüfen möchten, können Sie nachlesen, wie ich Wirtschaftssachen bearbeite, oder mir für eine erste Einschätzung schreiben.
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