Strafrecht

Die Strafrechtsreform 2026 und die günstigere Rückwirkung

Veröffentlicht am 25. Juni 2026

Wenn sich das Strafgesetzbuch ändert, liegt die Annahme nahe, stets gelte die neueste Fassung. Das stimmt nicht. Für bereits begangene Taten ist Ausgangspunkt das Gesetz, das zur Tatzeit galt. Es gibt allerdings eine bedeutsame Ausnahme zugunsten des Beschuldigten: Ist das spätere Gesetz günstiger, wirkt es zurück. Das ist die günstigere Rückwirkung, die lex mitior.

Anlass ist das Organgesetz 1/2026 vom 8. April über den Mehrfachrückfall, das das spanische Strafgesetzbuch geändert hat (unter anderem die Artikel 22 und 66) und am 10. April 2026 in Kraft getreten ist. Wenn eine solche Reform Verfahren wegen früherer Taten betrifft, sollte von Fall zu Fall geprüft werden, welche Fassung anwendbar ist.

Was die Regel besagt

Das Strafgesetzbuch sieht vor, dass günstigere Strafgesetze rückwirkend gelten, selbst wenn bei ihrem Inkrafttreten bereits ein rechtskräftiges Urteil ergangen ist und die Person ihre Strafe verbüßt; und dass im Zweifel darüber, welches Gesetz das günstigere ist, der Betroffene anzuhören ist (Artikel 2.2 des Strafgesetzbuchs). In der Praxis bedeutet das dreierlei:

Warum das wichtig ist

Die Reform 2026 betraf die erschwerenden Umstände (Artikel 22) und die Regeln zur Strafzumessung (Artikel 66), insbesondere die Behandlung des Rückfalls. Welche der beiden Fassungen günstiger ist, lässt sich nicht unterstellen: Das ist in jedem Fall zu prüfen, wie der Fall dieser Reform selbst zeigt.

Ein anschauliches Beispiel

Nehmen wir die Reform 2026 selbst. Eine Person wird heute wegen einer Mehrfachrückfall-Tat angeklagt, die sie etwa im Januar 2026 begangen hat, bevor das Organgesetz 1/2026 am 10. April in Kraft trat. Obwohl der Prozess erst nach der Reform stattfindet, gilt für sie nicht die heute geltende, verschärfte Fassung der Artikel 22 und 66: Maßgeblich bleibt die Fassung vor der Reform, als die günstigere, weil sie zum Tatzeitpunkt galt.

Die Regel wirkt ebenso umgekehrt. Würde eine künftige Reform dieselbe Behandlung mildern, käme auch einer Person, die die Tat vor dieser Reform begangen hat, die neue, mildere Fassung zugute, selbst wenn zu diesem Zeitpunkt bereits ein rechtskräftiges Urteil vorläge: Die günstigere Rückwirkung erfasst auch ein bereits ergangenes Urteil.

Deshalb sind, bevor man etwas als gegeben annimmt, beide Fassungen sorgfältig zu vergleichen, ganz gleich in welche Richtung die Reform wirkt.

Wie ich vorgehe

Hier zeigt sich die Methode. Bevor ich eine Position festlege, prüfe ich, wie die Vorschrift zum Tatzeitpunkt lautete, und vergleiche sie mit der geltenden Fassung, um zu sehen, welches Gesetz anwendbar ist und ob Raum für lex mitior bleibt. Ich gleiche jedes Zitat mit seiner amtlichen Quelle ab, dem BOE, und übernehme keines ungeprüft.

Läuft gegen Sie ein Strafverfahren wegen Taten vor einer jüngeren Reform, brauche ich als Erstes das genaue Datum der Tat: Von dort aus kann ich Ihnen sagen, welche Fassung zu Ihren Gunsten wirkt.

Redaktionelle Verantwortung: Carles Jiménez, Rechtsanwalt (Anwaltskammer Barcelona Nr. 34.946). Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von Werkzeugen der künstlichen Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung vom Autor geprüft und freigegeben.

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