Wirtschaftsrecht
Veröffentlicht am 23. Juni 2026
Wenige unternehmerische Entscheidungen sind so schwer wie das Eingeständnis, dass das Unternehmen eine Krise durchläuft. Die Rechtsordnung bietet dafür tatsächlich abgestufte Werkzeuge, und fast alle wirken besser, je früher sie ausgelöst werden: Wer bis zum Äußersten wartet, dem bleibt meist nur noch die schlechteste Option.
Das ist die vom Gericht bestellte Person, die die Tätigkeit während des Verfahrens verwaltet oder überwacht, den Bericht erstellt, die Aktiv- und Passivmasse festlegt und an der Einstufung des Verfahrens als unverschuldet oder verschuldet mitwirkt. Für den Schuldner und seine Geschäftsleiter kann eine verschuldete Einstufung persönliche Folgen haben, weshalb es wichtig ist, die Sorgfalt weit im Voraus dokumentiert zu haben.
Nehmen wir ein Unternehmen mit zunehmend knapper Liquidität, das beginnt, Zahlungen zu verzögern. Reagiert es rechtzeitig, kann es die Anzeige der Aufnahme von Verhandlungen (die Vorinsolvenz) nutzen und mit seinen Gläubigern einen Restrukturierungsplan nach dem Zweiten Buch des konsolidierten Textes des Insolvenzgesetzes in der Fassung des Gesetzes 16/2022 erarbeiten und so dieses Schutzfenster gewinnen, während es verhandelt.
Erschöpft es hingegen die Kasse, geht weiterhin Schulden ein, die es nicht zahlen kann, und wendet sich erst an das Gericht, wenn kein Spielraum mehr bleibt, ist das wahrscheinliche Szenario die Insolvenz, mit weniger Optionen und dem zusätzlichen Risiko, dass das Verhalten in der Einstufung oder sogar strafrechtlich geprüft wird. Dasselbe Problem, sechs Monate früher angegangen, hat meist einen ganz anderen Ausweg.
Eine Unternehmenskrise grenzt häufig an das Strafrecht: Vermögensverschleierung, Vereitelung der Vollstreckung oder strafbare Insolvenz. Dies von Anfang an zu bedenken, verhindert größeren Schaden, und es ist einer der Vorteile einer Kanzlei, die auch das Wirtschaftsstrafrecht bearbeitet.
Mein Ansatz hier ist einer: vorausschauen. Zuerst prüfe ich die tatsächliche Liquiditätslage und den Fälligkeitskalender, denn darin liegt die Antwort auf die eigentlich entscheidende Frage: wie viel Spielraum bleibt und welcher Weg (Vorinsolvenz, Restrukturierung oder Insolvenzverfahren) zum Fall passt. Steht das fest, vergleiche ich die Fristen der einzelnen Optionen und handle früh, denn dann lässt sich der Ausgang noch wirklich ändern. Steht Ihr Unternehmen an diesem Punkt, schreiben Sie mir: Als Erstes werde ich genau diesen Fälligkeitskalender anfordern.
Redaktionelle Verantwortung: Carles Jiménez, Rechtsanwalt (Anwaltskammer Barcelona Nr. 34.946). Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von Werkzeugen der künstlichen Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung vom Autor geprüft und freigegeben.
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