Wirtschaftsrecht · Unterbereich
Wenn der finanzielle Druck wächst, von der Vorinsolvenz zur Insolvenz: je früher Sie handeln, desto mehr Optionen bleiben auf dem Tisch.
Anzuerkennen, dass das Unternehmen in Schwierigkeiten steckt, ist eine der schwersten Entscheidungen und wird fast immer zu spät getroffen. Die Rechtsordnung bietet abgestufte Werkzeuge, und fast alle wirken besser, je früher sie genutzt werden. Wir begleiten das Unternehmen und seine Geschäftsleiter auf diesem Weg, vom ersten Liquiditätssignal bis zur Insolvenz, im direkten Kontakt mit dem Anwalt.
Es ist eine Materie, die mit dem Wirtschaftsrecht verbunden ist und, häufiger als es scheint, mit dem Wirtschaftsstrafrecht: die strafbare Insolvenz ist nur einen Schritt entfernt. Sie können auch unsere Notiz über die Unternehmenskrise lesen.
Die Anzeige der Aufnahme von Verhandlungen öffnet ein Schutzfenster gegen Vollstreckungen, während verhandelt wird, und die Restrukturierungspläne (Artikel 614 des konsolidierten Insolvenzgesetzes) erlauben, die Schulden vor der vollen Zahlungsunfähigkeit neu zu ordnen. Es ist das Feld, das das Gesetz 16/2022 gestärkt hat.
Wenn die Zahlungsunfähigkeit bereits gegenwärtig oder unmittelbar bevorstehend ist (Artikel 2 des konsolidierten Insolvenzgesetzes), kann sich das Verfahren auf die Fortführung des Geschäfts oder auf eine geordnete Liquidation richten (Eröffnung, Artikel 28).
Die Insolvenz wird als verschuldet eingestuft, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Entstehung oder Verschärfung beigetragen haben (Artikel 442). Eine verschuldete Einstufung kann persönliche Folgen für die Geschäftsleiter haben: daher ist es wichtig, die Sorgfalt weit im Voraus zu dokumentieren.
Die Restschuldbefreiung (Artikel 486 des konsolidierten Insolvenzgesetzes) erlaubt dem gutgläubigen Schuldner, sich von den Schulden zu befreien, die er nicht zahlen konnte. Ein zentraler Mechanismus für natürliche Personen und Selbständige.
Wir begleiten den Geschäftsleiter bei der Bewältigung der Krise und behalten die Grenze zum Strafrecht im Blick (Vermögensverschleierung, Vereitelung der Vollstreckung), die in diesen Sachen nie weit ist.
Mein Ansatz hier ist einer: vorausschauen. Je früher das Szenario gezeichnet wird, desto mehr Wege bleiben offen. Ich analysiere die Liquiditäts- und Bilanzlage, vergleiche die verfügbaren Werkzeuge (Vorinsolvenz, Restrukturierung, Insolvenz) und entwerfe einen Plan, bevor ihn der Kalender vorgibt.
Jede Fundstelle wird mit ihrer amtlichen Quelle abgeglichen, und ich prüfe die anwendbare Fassung, denn das spanische Insolvenzrecht hat sich in wenigen Jahren stark verändert. Ich verspreche keine Ergebnisse: ich biete eine ehrliche Einschätzung der Optionen und ihrer Risiken und, wo nötig, die Abstimmung mit dem Bereich Strafrecht.
Lernen Sie meine Methode kennenSchildern Sie uns Ihre Situation, und wir sagen Ihnen offen, wie wir helfen können.
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